Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung

Verträge zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind unwirksam, wenn der Verleiher nicht die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern hat. Rechtsfolge bei Unwirksamkeit solcher Verträge ist, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer als zustande gekommen gilt. Quelle: www.omnibusrevue.de

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Kooperation mit der Firma ILK abgeschlossen

Die Firma AbberCom hat mit der Fahrschule I L K aus Heinsberg eine Kooperation abgeschlossen. Herr Hölscher, Inhaber von AbberCom und Herr Schöne, Inhaber I L K haben eine Kooperation vereinbart, die die Schulung, Weiterbildung und Ausbildung von unseren Mitarbeitern umfaßt. Hierzu gehören u.a. die Flurförderscheine, Baugeräteführer, die Ziffer 95 Module sowie das Erlangen des LKW Führerscheins. Als Dienstleister

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Abbercom ist jetzt Mitglied im Netzwerk Grenzlandring

Das Netzwerk Grenzlandring ist ein professionelles Empfehlungsnetzwerk, das sich auf gegenseitige  Unterstützung aufbaut. Auf diese Weise fördert jedes Mitglied den Ausbau und die Verbesserung seines Geschäfts und das der anderen Mitglieder. Unternehmerische Ziele werden mit unserer Netzwerkgruppe viel schneller und effektiver erreicht. Das Team qualifizierter Partnerunternehmer, das sich zu regelmäßigen Themensitzungen trifft, steht Ihnen unterstützend zur Seite. Die Geschäftsempfehlungen werden auf Ihre Qualität geprüft, wenn auch nur stichpunktartig.

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Team Verstärkung

Wir freuen uns, ab dem 01.02.2015 Herrn René Jonas als neuen Sales Director begrüßen zu dürfen. Herr Jonas übernimmt unsere Vertriebsabteilung und ist für die Kundenakquise und als Ansprechpartner für unsere Bestandskunden zuständig. Herr Jonas blickt auf eine mehr als 15jährige Erfahrung in der Personalbranche zurück.  

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