Kabinett beschließt Erhöhung des Mindestlohns

Trotz Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 € ab dem 01.01.2024, ist der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche mit 13,50 € ab dem 01.01.2024 immer noch um 0,68 € höher. Hinzukommen garantiertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld ( ab dem 6. Monat) sowie übertarifliche Zahlungen bei den meisten Jobs. Quelle: Aachener Zeitung vom 16.11.2023

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Neue Tarife ab dem 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 steigen die Tarifentgelte in der Zeitarbeit. Als Beispiel wird in der untersten Entgeltgruppe (E1) der Lohn von 13,00 € auf 13,50€ steigen. Der gesetzliche Mindestlohn liegt ab Januar 2024 bei 12,41 €. Somit liegt der Lohn weiterhin weit über dem gesetzlichen Mindestlohn. Nutzen Sie diesen finanziellen Vorteil und viele weitere andere Vorteile,

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